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Abschließende HinweiseMindestvergütung für Auszubildende: Neue Werte ab 2025

Abo-Inhalt04.12.20241 Min. Lesedauer IWW

| Ab dem 1.1.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde (Erhöhung um 0,41 EUR). Für Auszubildende gilt dieser gesetzliche Mindestlohn nicht, aber auch sie haben Anspruch auf eine Mindestvergütung – und hier sind erhöhte Werte zu berücksichtigen.|

Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2 S. 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen wird,

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AUSGABE: MRP 1/2025, S. 0 · ID: 50256421

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