Freiberufler und GewerbetreibendeGewerbesteuer: Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
| Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern ist auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden. |
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AUSGABE: MRP 2/2025, S. 0 · ID: 50281847