Freiberufler und GewerbetreibendeBundesfinanzhof zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der Kassenführung gefragt
| Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass die Kassenführung oft beanstandet wird. Das Problem dabei: Ist die Kassenführung nicht ordnungsmäßig, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. So war es auch in einem Fall, der vom Finanzgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden war. |
Im Streitfall hatte bei einem bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten eine Betriebsprüfung stattgefunden. Der Betreiberin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, wurden dabei zahlreiche Mängel in der Kassenführung vorgeworfen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein blieb erfolglos.
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AUSGABE: MRP 7/2025, S. 0 · ID: 50447476