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Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Als Entwurf gekennzeichneter Jahresabschluss erfüllt nicht die Offenlegungspflicht

Abo-Inhalt13.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Die Einreichung eines irrtümlich als „vor Feststellung“ bezeichneten Jahresabschlusses genügt der Offenlegungspflicht nicht. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. |

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AUSGABE: MRP 2/2025, S. 0 · ID: 50281848

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