Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Als Entwurf gekennzeichneter Jahresabschluss erfüllt nicht die Offenlegungspflicht
| Die Einreichung eines irrtümlich als „vor Feststellung“ bezeichneten Jahresabschlusses genügt der Offenlegungspflicht nicht. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. |
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AUSGABE: MRP 2/2025, S. 0 · ID: 50281848