Für alle SteuerpflichtigenSchenkungsteuer: Kein pauschaler Holding-Abschlag bei Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen
| Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden und damit der anderslautenden Sichtweise des Finanzgerichts Düsseldorf widersprochen. |
Sachverhalt |
Der Vater schenkte seinen Kindern Anteile an einer Familienholding-Gesellschaft. Den Wert der Anteile für Zwecke der Schenkungsteuer ermittelte die Gesellschaft dadurch, dass sie als Grundlage über 60 Verkäufe anderer Geschäftsanteile aus einem Zeitraum von 12 Monaten vor der Schenkung heranzog. Die Verkäufe hatten überwiegend zwischen (entfernter verwandten) Familienangehörigen stattgefunden. Die Kaufpreise richteten sich nach dem durch die Steuerabteilung der Gesellschaft ermittelten Substanzwert („Net Asset Value“) des Unternehmens. Davon wurde ein pauschaler Abschlag von 20 % vorgenommen. Das Finanzamt erkannte zwar die Wertermittlung nach dem Substanzwertverfahren an, ließ aber den Holding-Abschlag nicht zum Abzug zu. Das Finanzgericht Düsseldorf sah das im Klageverfahren anders. In der Revision gab der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht und beließ es bei der Bewertung mit dem Substanzwert ohne Holdingabschlag. |
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AUSGABE: MRK 3/2025, S. 0 · ID: 50317255