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Für ArbeitgeberLohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2025

Abo-Inhalt13.01.20251 Min. Lesedauer IWW

| Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Werte für 2025 mitgeteilt: 4,40 EUR für ein Mittag- oder Abendessen und 2,30 EUR für ein Frühstück. |

Bei einer Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit 11,10 EUR anzusetzen.

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AUSGABE: MRK 2/2025, S. 0 · ID: 50281786

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