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Für UnternehmerAntrag auf Europäische-Kleinunternehmerregelung

Abo-Inhalt11.02.20251 Min. Lesedauer IWW

| Seit 2025 kann die Kleinunternehmerregelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat.“ Weitere Informationen finden interessierte Unternehmer auch im Onlineportal des für dieses Verfahren zuständigen Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). |

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AUSGABE: MRK 3/2025, S. 0 · ID: 50317325

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