MietminderungUndichte Fenster im Altbau
. 227410
| Ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt bei einem Altbau nur vor, wenn ein gewisser Mindeststandard unterschritten wird, z. B., wenn durch die Fenster laufend Feuchtigkeit eindringt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist (AG Berlin 22.7.21, 14 C 75/20, Abruf-Nr. 227410). |
Der Mieter weiß bzw. muss wissen, dass ein altes Gebäude nicht den gleichen Standard aufweist wie ein Neubau. Bestimmte, für Altbauwohnungen typische Unzulänglichkeiten, muss der Mieter daher hinnehmen.
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AUSGABE: MK 3/2022, S. 42 · ID: 47979792