WEG-NovelleProzessvertretung bei verwalterloser Zweiergemeinschaft
| Seit dem 1.12.20 kann eine Beschlussersetzungsklage nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern nur noch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt werden. Der BGH hat jetzt in zwei Verfahren klargestellt, wie mit einer Klage zu verfahren ist, die nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern gegen die übrigen Eigentümer erhoben worden ist. Zudem nimmt er Stellung zur umstrittenen Frage der Vertretung einer verwalterlosen Eigentümergemeinschaft. |
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AUSGABE: MK 3/2023, S. 48 · ID: 49052391