Mängelrechte am GemeinschaftseigentumProzessführungsbefugnis der Eigentümer: BGH lässt alles, wie es war
| Die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in § 9a Abs. 2 WEG n. F. neu geregelt. Die Vorschrift ersetzt § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a. F., wonach die Eigentümergemeinschaft Mängelrechte aus Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen konnte. Diese Vergemeinschaftung ist jetzt weggefallen. Das führt zur Rechtsunsicherheit, da laut Gesetzesbegründung die Rechtsprechung zum Bauträgerrecht beibehalten bleiben soll – und damit auch die Möglichkeit der Vergemeinschaftung von primären Mängelrechten (BT-Drucksache 19/18791, S. 47). Der BGH hat sich jetzt klarstellend dazu geäußert. |
Sachverhalt
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AUSGABE: MK 4/2023, S. 74 · ID: 49233682
