GewerberaummieteMehrfache Verzugspauschale bei gestaffeltem Rückstand zulässig
| Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB fällt auch bei einheitlich eingeklagten Mietrückständen mehrfach an – bei periodischen Forderungen, wie der Miete, entsteht sie mit jeder Einzelforderung neu (LG Darmstadt 14.3.25, 19 O 271/23, Abruf-Nr. 248593). |
Ein Rechtsanwalt verweigerte Mietzahlungen für ein betrieblich genutztes Büro und berief sich auf ein Scheingeschäft. Der Vertrag sei lediglich formal geschlossen worden, um steuerliche Vorteile zu erzielen, die Miete sei intern verrechnet worden. Außerdem sei die Nutzung nach familiärem Zerwürfnis faktisch nicht mehr möglich gewesen.
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AUSGABE: MK 7/2025, S. 121 · ID: 50446640