EigenbedarfMietervortrag bei schwerwiegenden Gesundheitsgefahren im Rahmen des § 574 Abs. 1 S. 1 BGB
| Die Häufigkeit, mit der der BGH mit Eigenbedarfskündigungen befasst wird, dürfte auch ein Indiz dafür sein, dass die Wohnungsmärkte bundesweit angespannt sind. In (zunehmend) vielen Fällen wird nicht über das Bestehen des Eigenbedarfs gestritten, sondern über den Fortsetzungsanspruch des Mieters. Sowohl die Gerichte als auch die anwaltlichen Vertreter ringen dabei oft um die Frage, welche Anforderungen an den Sachvortrag des Mieters zu Härtegründen zu stellen sind. Der BGH hat schon oft die Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests angesprochen, seine damit verbundene Aussage nun – mit weitreichenden Folgen – klargestellt. |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MK 7/2025, S. 123 · ID: 50446645