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MKMietrecht kompakt

Smart HomeKlingelanlage muss auch ohne Handy & Co. funktionieren

17.12.202210529 Min. Lesedauer IWW

| Wird eine funktionierende „althergebrachte“ Klingelanlage gegen eine smarte ausgetauscht, die sich nur über Handy, Festnetztelefon oder Computer bedienen lässt, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Anlage so modifiziert wird, dass auch ohne diese Hilfsmittel ein Klingelton zu hören ist und sich die Tür ebenfalls ohne Hilfsmittel öffnen lässt. |

Der Vermieter kündigte an, eine neue, „smarte“ Klingelanlage zu installieren, die nur mithilfe eines Smartphones, Festnetztelefons oder Computers bedient werden konnte. Der Mieter teilte ihm mit, dass er so kurzfristig dem Austausch der Anlage nicht zustimmen könne. Der Vermieter führte die geplanten Maßnahmen dennoch aus. Der Mieter klagte auf Instandsetzung der Anlage dahin gehend, dass er die Klingelanlage auch ohne zusätzliche technische Hilfsmittel nutzen kann.

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AUSGABE: MK 1/2023, S. 1 · ID: 48780143

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