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HeizkostenDas Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV

Abo-Inhalt16.01.20231398 Min. LesedauerVon RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

| Zu dem bislang bestehenden 15-prozentigen Kürzungsrecht ist mit der Heizkostennovelle 2021 ein zweifach gegliedertes 3-prozentiges Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hinzugekommen (BGBl. 21, 4967). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |

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AUSGABE: MK 1/2023, S. 11 · ID: 48780443

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