EigenbedarfEigenbedarfskündigung eines DDR-Altmietvertrags mit Kündigungsbeschränkung
| DDR-Altmietverträge beschäftigen die Rechtsprechung (inzwischen) eher selten, werden aber immer noch auch an den BGH herangetragen. Vor Kurzem hatte der BGH durch eine Entscheidung aus Dresden Gelegenheit, der Frage der Schließung einer (vertraglichen) Regelungslücke in einem unter Geltung des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB) abgeschlossenen Mietvertrags nachzugehen (BGH 22.2.22, VIII ZR 38/20, MK 23, 108). In einem Fall aus Berlin hat er sich mit den Rechtswirkungen der (nicht ganz eindeutigen) Bezugnahme auf das ZGB in einem Altmietvertrag befasst. |
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AUSGABE: MK 4/2025, S. 67 · ID: 50350600
