KündigungDer Begriff der Miete in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
| In Zeiten potenziell hoher Nachforderungen aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen infolge erheblicher Kostensteigerungen, vor allem – aber nicht nur – im Energiebereich, kann die Antwort auf die Frage, ob diese zur „Miete“ im Sinne des Kündigungstatbestandes des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB gehören, für Mieter von existenzieller Bedeutung sein. Um es vorwegzunehmen: Der VIII. Zivilsenat des BGH hat die Frage in der hier besprochenen Entscheidung nicht beantwortet. Bemerkenswert ist aber, dass er davon ausgeht, dass sie grundsätzlich zu klären ist. Lesen Sie selbst! |
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AUSGABE: MK 11/2024, S. 210 · ID: 50191958
