HeizkostenDas Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV
| Zu dem bislang bestehenden 15-prozentigen Kürzungsrecht ist mit der Heizkostennovelle 2021 ein zweifach gegliedertes 3-prozentiges Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hinzugekommen (BGBl. 21, 4967). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
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AUSGABE: MK 1/2023, S. 11 · ID: 48780443