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MKMietrecht kompakt

MietminderungBGH zur Mietminderung bei Baulärm

Abo-Inhalt22.02.20222814 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Nicht zuletzt die Anstrengungen, durch den Neubau von Wohnungen die Wohnungsmärkte in deutschen Städten zu entspannen, führen dazu, dass das Thema Baulärm ein „Dauerbrenner“ ist. Anders als beim „Bolzplatz“ (BGH 29.4.15, VIII ZR 197/14) muss der Mieter mit Baulärm nicht dauerhaft leben. Ob und unter welchen Voraussetzungen er sich auf eine Herabsetzung der Miete nach § 536 Abs. 1 BGB berufen kann, hat der BGH nun erneut entschieden. Dabei hat er auch verbreitete Interpretationsfehler seiner Rechtsprechung erläutert. |

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AUSGABE: MK 3/2022, S. 48 · ID: 47979797

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