WEG-NovelleBGH: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen
| Früher war umstritten, ob bauliche Veränderungen eines Beschlusses bedurften. Der Gesetzgeber hat sich mit dem WEMoG eindeutig für einen Beschlusszwang entschieden. Somit bedarf jede von einem einzelnen Eigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums eines legitimierenden Beschlusses (BT-Drucksache 19/18791, S. 62). Hierzu müssen Sie eine aktuelle Entscheidung des BGH kennen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: MK 7/2023, S. 135 · ID: 49533330
