EinkommensteuerVorweggenommene Erbfolge: Diese fünf Steuerfallen müssen Sie vermeiden
| Die Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (vor allem auf die Kinder) erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, getragen von dem Wunsch des potenziellen Erblassers, bereits zu Lebzeiten „sein Haus zu bestellen“. Im Regelfall geht es dann um die Übertragung von Grundstücken und/oder Betrieben, was zu nicht unerheblichen steuerlichen Folgen für die Vertragspartner führen kann. Damit entsprechende Vermögensübertragungen für beide Seiten nicht zu unangenehmen steuerlichen Überraschungen führen, werden fünf Steuerfallen dargestellt, die man vermeiden sollte. |
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AUSGABE: MBP 8/2025, S. 139 · ID: 50413924
