Vermietung und VerpachtungSchuldzinsen: Nur anteiliger Abzug nach anteiliger Immobilienschenkung ohne Darlehensübertragung
| Das FG Niedersachsen (13.12.23, 3 K 162/23 und 3 K 163/23) hatte entschieden: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. In der Hoffnung auf eine positivere BFH-Entscheidung wurde Revision eingelegt. Doch leider hat der BFH (3.12.24, IX R 2/24 und IX R 3/24) die FG-Sichtweise nun bestätigt, sodass die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten zu berücksichtigen sind. |
1. Sachverhalt
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AUSGABE: MBP 7/2025, S. 111 · ID: 50395908