EinkommensteuerBeendigung einer Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen und günstige Gestaltungen
| Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wird die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG) qualifiziert. Doch welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn sich Veränderungen in den Bereichen sachliche und/oder personelle Verflechtung ergeben und wie kann gestaltet werden, um der ggf. drohenden Aufdeckung stiller Reserven zu entgehen? |
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AUSGABE: MBP 7/2025, S. 124 · ID: 50390943
