PV-AnlagenLieferung von Mieterstrom als umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung
| Das FG Münster (18.2.25, 15 K 128/21 U, Abruf-Nr. 247494) hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) des Vermieters keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. Dadurch ist ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten der PV-Anlage möglich. |
Das FG Münster unterscheidet zwei Fallgruppen:
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AUSGABE: MBP 6/2025, S. 92 · ID: 50404040