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Umsatzsteuer Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie – Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf

05.08.2025229 Min. Lesedauer IWW

| Eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes Frites) ist nicht sachgerecht, wenn sie dazu führt, dass auf ein Produkt des Sparmenüs (z. B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis (BFH 22.1.25, XI R 19/23, Abruf-Nr. 248478; BFH PM Nr. 38/25 vom 5.6.25). |

Merke | Bei Sparmenüs, die zum Pauschalpreis angeboten und als „Außer-Haus-Menüs“ verkauft werden, ist hinsichtlich der Speisenlieferung der ermäßigte Steuersatz (7 %) und hinsichtlich des Getränks der Regelsteuersatz (19 %) anzuwenden. Wird vor Ort verzehrt, stellt sich die Aufteilungsfrage grundsätzlich nicht, da es sich um eine Restaurationsleistung handelt, sodass auch die Speisen mit 19 % zu versteuern sind. Dies könnte sich aber bald ändern. Denn im Koalitionsvertrag steht, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.26 auf 7 % reduziert werden soll.

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AUSGABE: MBP 8/2025, S. 127 · ID: 50464081

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