BFH hat entschiedenÜbernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetzten Geldbußen durch den Arbeitgeber
Übernimmt der Arbeitgeber eine wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz gegen den Arbeitnehmer persönlich festgesetzte Geldbuße, führt diese Zahlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sie nicht in ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse geleistet hat.
Übernimmt der Arbeitgeber eine wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz gegen den Arbeitnehmer persönlich festgesetzte Geldbuße, führt diese Zahlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sie nicht in ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse geleistet hat (BFH, Urteil vom 22.7.2008, Az: VI R 47/06; Abruf-Nr. 083633083633).
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AUSGABE: LGP 12/2008, S. 208 · ID: 123291