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PfändungSeit dem 01.07.2024 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

02.07.20241 Min. Lesedauer IWW

| Seit 01.07.2024 sind beim Arbeitseinkommen folgende Beträge unpfändbar: |

Monatliche Pfändungsfreibeträge bei Lohnpfändung seit Juli 2024
Familienstand Schuldner
Monatliche Freibeträge vom 01.07.2024 bis 30.06.2025
Ledig
1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro)
Verheiratet
2.052,65 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person)
Verheiratet und 1 Kind
2.365,43 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person + 312,78 Euro für 2. Person)
Verheiratet und 2 Kinder
2.678,21 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person + 312,78 Euro für 2. + 3. Person)

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AUSGABE: LGP 7/2024, S. 135 · ID: 50076597

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