LohnabrechnungNettolohnüberzahlung: Was ist zu veranlassen?
Ein LGP-Leser fragt: Ein Arbeitnehmer hat 500 Euro Nettolohnüberzahlung erhalten. Weil das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht, verzichtet der Arbeitgeber auf eine Rückforderung. Was gilt nun für Steuern und Sozialabgaben?
Antwort — Die Lohnüberzahlung gilt als Arbeitslohn, weil sie der Arbeitgeber nicht zurückfordert. Denn die Überzahlung ist durch das Dienstverhältnis veranlasst und zugeflossen. Ob ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht, ist unerheblich. Damit unterliegen die 500 Euro der Besteuerung und den Sozialabgaben. Eine günstigere Variante – wie z. B. eine Pauschalierung nach § 40 EStG – ist nicht möglich.
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AUSGABE: LGP 1/2026, S. 2 · ID: 50635675