SchwarzarbeitsbekämpfungSo reagieren Arbeitgeber auf die veränderte Prüfungs‐ und Kontrollpraxis zum 01.01.2026
Abo-Inhalt01.01.20268 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
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Zum 01.01.2026 ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in größten Teilen in Kraft getreten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird zur digitalen Risiko- und Ermittlungsbehörde. Der Gesetzgeber verlagert den Schwerpunkt auf datengetriebene Risikoanalysen, digitale Prüfungen und erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmen. Datenfehler und strukturelle Unstimmigkeiten geraten künftig früher ins Blickfeld der FKS. Der Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber auf die veränderte Prüfungs‐ und Kontrollpraxis am besten reagieren.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtlicher Hintergrund
- Zentrale Reformbausteine: Zentralstelle und Risikomanagement
- OIDA und Risikomanagement – neue Grundlage der Prüfstrategie
- Erweiterte Behördenvernetzung und Datenzugriffe
- Erweiterte Arbeitgeberpflichten
- Digitale Prüfungen und elektronische Datenerhebung
- Erweiterte Ordnungswidrigkeitstatbestände
- Fokus Scheinselbstständigkeit/atypische Beschäftigungen
- Branchenübergreifende Prüfungen
- Datenqualität wird zum maßgeblichen Prüfungsfaktor
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AUSGABE: LGP 1/2026, S. 48 · ID: 50653724