SachbezugEssenszuschuss für betriebsfremde Kantine: Wie hoch ist der Sachbezugswert?
| Ein LGP-Leser möchte wissen: Ein Arbeitnehmer erhält arbeitstäglich einen Zuschuss für ein Mittagessen in einer betriebsfremden Kantine über 2,55 Euro. Weil das Essen 4,10 Euro kostet, muss er eine Zuzahlung über 1,55 Euro leisten. Der Sachbezugswert beträgt 2025 hingegen 4,40 Euro. Welcher Betrag muss versteuert werden – 4,40 Euro oder 2,55 Euro? |
Antwort | Der Sachbezug von 2,55 Euro ist maßgebend, und zwar aus folgenden Gründen:
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AUSGABE: LGP 11/2025, S. 222 · ID: 50570270