Betriebliche AltersversorgungDas sind die Regeln für die Fortführung der bAV nach vorzeitigem Dienstaustritt
| Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den Arbeitgeber in Höhe der eingesparten Sozialabgaben bzw. pauschal in Höhe von 15 Prozent. Bei vorzeitigem Dienstaustritt stellt sich in den versicherungsförmigen Durchführungswegen für den Arbeitgeber regelmäßig die Frage, was mit dem Versicherungsvertrag nach dem vorzeitigen Ausscheiden passieren soll. LGP stellt die Spielregeln vor. |
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AUSGABE: LGP 4/2025, S. 92 · ID: 50239331