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Leiharbeitnehmer/ReisekostenBFH präzisiert: Wann Leiharbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte haben

Top-BeitragAbo-Inhalt27.10.202584 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Leiharbeitnehmer haben oft wechselnde Tätigkeitsorte. Hier stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wann der Verleiher als Arbeitgeber Reisekosten erstatten kann, weil der Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft zugeordnet ist. Hier hat der BFH jetzt eine wegweisende Entscheidung gefällt. LGP stellt das BFH-Urteil und die Folgen für die Praxis vor. |

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AUSGABE: LGP 11/2025, S. 224 · ID: 50598034

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