MitarbeiterbeteiligungBFH: Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
- Beitrag „Angemessene Zweitwohnung: Welche Fragen noch offen und welche beantwortet sind“,SSP 12/2023, Seite 10 → Abruf-Nr. 49752712
| Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Das hat der BFH entschieden. |
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AUSGABE: LGP 4/2024, S. 69 · ID: 49948094