Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung

Elterngeld Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung

Abo-Inhalt05.12.20082 Min. Lesedauer IWW

Zahlt ein Arbeitgeber steuerfreie Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung ein, ist dieser Teil des Arbeitslohns bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen.

Zahlt ein Arbeitgeber steuerfreie Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung ein, ist dieser Teil des Arbeitslohns bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen. In einem Fall vor dem SG Aachen hatte die Mutter monatlich 150 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in eine Pensionskasse eingezahlt (§ 3 Nr. 63 EStG). Weil die Beiträge steuerfrei waren, wollte die Familienkasse sie bei der Elterngeldberechnung nicht einbeziehen. Das sah das SG anders: Das Elterngeld sei eine Einkommensersatzleistung. Und das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit umfasse nicht nur das steuerpflichtige sondern das gesamte Bruttoeinkommen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 12/2008, S. 203 · ID: 123289

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2008
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte