Ausbildungsvertrag Azubi schafft Prüfung nicht – was nun?
Ein Leser hat eine Frage zum Ausbildungsvertrag: Was passiert, wenn der Azubi die Prüfung nicht schafft? Wird das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung verlängert? Was passiert, wenn die Prüfung wieder nicht bestanden wird? Rechtsanwältin Alexandra Hecht antwortet.
Antwort — Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens allerdings um ein Jahr. Hierauf hat der Azubi bei entsprechendem Verlangen auch einen Anspruch. Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung auch nicht, so kann er sich gemäß § 37 Abs. 1 S. 2 BBiG noch ein drittes Mal prüfen lassen. Er hat deshalb das Recht, die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zur zweiten Wiederholungsprüfung zu verlangen. Diese Wiederholungsprüfung muss allerdings innerhalb der Jahresfrist, gerechnet ab dem ersten Verlängerungsverlangen abgelegt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet dann mit Abschluss der zweiten Wiederholungsprüfung – unabhängig davon, ob der Wiederholungsversuch bestanden ist.
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AUSGABE: LGP 2/2026, S. 55 · ID: 50654884

