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  3. Arbeitgeber stellt Tiefkühlkost bereit: Freigrenze für Sachbezüge anwendbar?

Arbeitstägliche Bewirtung von ArbeitnehmernAusgabe von Warengutscheinen

Abo-Inhalt01.12.20042 Min. Lesedauer IWW

Gilt die Freigrenze für Sachbezüge, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Tiefkühlkost zur Verfügung stellt, welche sich die Arbeitnehmer in einer Teeküche im Betrieb selbst zubereiten können? Was gilt, wenn der Arbeitgeber Warengutscheine ausgibt, die bei einer Fremdfirma gegen ein Tiefkühlmenü eingelöst werden können? Mit diesen Fragen wandte sich ein Leser an die Redaktion.

Bei Mahlzeiten, die der Arbeitgeber regelmäßig und arbeitstäglich, also ohne besonderen Anlass, an seine Arbeitnehmer abgibt, entsteht kein geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer mindestens den amtlichen Sachbezugswert zahlt.

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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 203 · ID: 111012

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