Lohnabrechnung/ArbeitgeberhaftungAnzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG – seit 01.01.2026 zwingend elektronisch
Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer in zu geringer Höhe einbehalten und kann er den fehlenden Betrag nicht nachträglich einbehalten, dann ist hierüber das Finanzamt zu informieren. Nur so lässt sich die Arbeitgeberhaftung umgehen. Während sich diese Anzeige bislang schriftlich stellen ließ, muss sie seit 01.01.2026 zwingend elektronisch erfolgen. LGP klärt auf.
Darum geht es bei der Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG
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AUSGABE: LGP 1/2026, S. 20 · ID: 50643648