Elektronischer RechtsverkehrZustellung elektronischer Dokumente
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Der BFH hat dazu Stellung genommen, wann nach § 173 Abs. 1 ZPO übermittelte elektronische Dokumente zugestellt sind (BFH 3.6.25, VIII R 16/23). |
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