AbgabenordnungWirksame Bekanntgabe an Bevollmächtigten bei Vollmachtswiderruf
| Der BFH hat entschieden, dass es für den wirksamen Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts unerheblich ist, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten beim Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH 8.2.24, VI R 25/21). |
Sachverhalt
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ID: 50212803
