Elektronischer RechtsverkehrEntscheidung
Steuerberater, die in der frühen Phase der beSt-Einführung Klagen nach § 47 Abs. 2 FGO in Papierform beim FA anbringen, können sich jedenfalls bis zur Veröffentlichung erster entgegenstehender Entscheidungen in einem unverschuldeten Rechtsirrtum befinden. Daher ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Damit stärkt der BFH den effektiven Rechtsschutz in einer zuvor ungeklärten verfahrensrechtlichen Konstellation zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (BFH 17.9.25, X R 11, 12/24).
Inhaltsverzeichnis
Die Kläger, ein Ehepaar, wurden für die Jahre 2015 bis 2019 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Ehemann betrieb eine Pizzeria und sah sich nach einer Außenprüfung mit geänderten Steuerbescheiden konfrontiert, in denen das FA erhebliche Hinzuschätzungen zu den erklärten Erlösen vornahm. Die hiergegen gerichteten Einsprüche wurden im Mai 2023 zurückgewiesen.
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