Haftungsrecht Warn- und Hinweispflichten bei Insolvenzreife
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| Die Warn- und Hinweispflichten des mit der Bilanzerstellung beauftragten Steuerberaters bei Insolvenzreife greifen erst für Tätigkeiten nach dem Januar 2017 (LG Erfurt 14.7.21, 8 O 15103/19). |
Insolvenzverwalter stützte sich auf geänderte BGH-Rechtsprechung
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AUSGABE: KP 3/2022, S. 50 · ID: 47914340