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Haftungsrecht Warn- und Hinweispflichten bei Insolvenzreife

Abo-Inhalt15.02.20221705 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Die Warn- und Hinweispflichten des mit der Bilanzerstellung beauftragten Steuerberaters bei Insolvenzreife greifen erst für Tätigkeiten nach dem Januar 2017 (LG Erfurt 14.7.21, 8 O 15103/19). |

Insolvenzverwalter stützte sich auf geänderte BGH-Rechtsprechung

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AUSGABE: KP 3/2022, S. 50 · ID: 47914340

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