HaftungsrechtRechtsprechungsänderung kann Verschulden ausschließen
| Unvorhersehbare Änderungen der Rechtsprechung schließen schuldhaftes Verhalten regelmäßig aus, auch wenn der Steuerberater rückblickend gegen Sorgfalts- und Beratungspflichten verstößt. |
Hintergrund
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AUSGABE: KP 11/2023, S. 201 · ID: 49540507