Elektronischer RechtsverkehrKeine beA-Nutzungspflicht für Rechtsanwalt, der nach außen nur als Steuerberater auftritt?
| Zwar hat der BFH (27.4.22, XI B 8/22) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auch Steuerberater ist, das beA nutzen muss, wenn er als Rechtsanwalt gegenüber dem (Finanz-)Gericht auftritt. Im Umkehrschluss könnte man daraus aber auch folgern, dass keine Nutzungspflicht besteht, wenn er als Steuerberater auftritt. Denn die Nutzungspflicht des beSt beginnt erst mit der Zurverfügungstellung ab dem 1.1.23. |
Sachverhalt und Entscheidung
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