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SteuerberaterhaftungKeine allgemeine und umfassende Pflicht zur Ausermittlung des steuerrelevanten Sachverhalts

16.06.20252 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Ohne entsprechende Anhaltspunkte bzw. berechtigte Zweifel ist der Steuerberater nicht zu Ermittlungen verpflichtet, ob der Mandant für einen weiteren Gewerbebetrieb einen anderen Steuerberater mit der steuerrechtlichen Beratung beauftragt hat (OLG Celle 28.10.24, 20 U 8/24). |

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AUSGABE: KP 7/2025, S. 126 · ID: 50328617

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