Elektronischer RechtsverkehrBeweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) belegt, dass ein bestimmtes Dokument an einem bestimmten Datum einem Rechtsbeistand wirksam zugestellt worden ist (BVerwG 19.9.22, 9 B 2.22). |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 48839223