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Elektronischer RechtsverkehrAb wann gelten die Nutzungspflichten des beSt?

Abo-Inhalt16.06.20235156 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Steuerberater müssen seit dem 1.1.23 prinzipiell elektronisch mit dem FG kommunizieren. Voraussetzung ist nach § 52d S. 2 FGO, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Über die Frage, ab wann das der Fall ist, wurde mittlerweile in Literatur und Rechtsprechung heftig gestritten. Der BFH (28.4.23, XI B 101/22) hat sich jetzt dazu geäußert. |

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AUSGABE: KP 7/2023, S. 125 · ID: 49414079

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