KapitalgesellschaftenZum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes bei einer GmbH mit anschließendem Insolvenzverfahren
| Mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 12.4.22 (10 K 1175/19 E) hat das FG Düsseldorf zur Frage der Geltendmachung eines Verlustes aus der Auflösung einer GmbH i. S. d. § 17 EStG Stellung genommen. Es hat entschieden, dass ein Auflösungsverlust i. S. v. § 17 Abs. 4 EStG bei der Auflösung einer Kapitalgesellschaft mit anschließendem Insolvenzverfahren regelmäßig erst mit dessen Abschluss entsteht und dass, wenn sich ein Steuerpflichtiger gemäß § 17 Abs. 1 EStG an einer Kapitalgesellschaft in Kenntnis einer dieser drohenden Insolvenz beteiligt, ihm die auch bei dieser Einkunftsart erforderliche Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. |
Im Streitfall hatte die Klägerin im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zum symbolischen Kaufpreis von 1 EUR erworben und dieser ein verzinsliches Darlehen gewährt, um die drohende Insolvenz abzuwenden. Nach Insolvenzeröffnung – verbunden mit der Auflösung der GmbH – und Anzeige der Masseunzulänglichkeit begehrte die Klägerin die steuerliche Berücksichtigung des Darlehensverlustes nach § 17 EStG bereits in 2014. FA und FG lehnten dies ab, weil nach dem Bericht des Insolvenzverwalters die Vermögenslosigkeit der GmbH bei Insolvenzeröffnung nicht festgestanden habe.
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AUSGABE: GStB 10/2022, S. 333 · ID: 48545038