Kapitalvermögen„Return of Capital“ als andauernde Steuerstundung für Privatanleger in Deutschland noch möglich?
| Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften, die teilweise durch Verwendung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) erfolgen, werden gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG auf Ebene des Anteilseigners als nicht steuerbare Einlagenrückgewähr behandelt. Statt der Besteuerung als Dividende kommt es lediglich zur Minderung der Anschaffungskosten. Somit stundet sich die Versteuerung bis zum etwaigen späteren Veräußerungszeitpunkt. Dies ist gerade für ausschüttungsorientierte oder sich bereits in der Verrentungsphase befindende Kapitalanleger äußerst attraktiv, da diese eventuell nie den Verkauf ihres Anlagevehikels beabsichtigen. Auf diese Weise lässt sich die auf die Kapitalrückzahlung entfallende Abgeltungsteuer potenziell lebenslang stunden. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: GStB 10/2025, S. 364 · ID: 50495581