UmsatzsteuerPauschaler Verlustausgleich an Unternehmen des ÖPNV nicht umsatzsteuerbar
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs gezahlt wird, ist nicht umsatzsteuerbar, wenn sie lediglich der Deckung der Verluste im Bereich der Personenbeförderung dient (EuGH 8.5.25, C-615/23). |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: GStB 10/2025, S. 346 · ID: 50457160